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Fluggastrechte Zehn Jahre nach Einführung sindFluggäste noch uninformiert

Sie gilt als Meilenstein beim Verbraucherschutz im europäischen Luftverkehr: Seit zehn Jahren regelt eine spezielle Verordnung innerhalb der EU die Rechte von Passagieren bei Ausfällen, Verspätungen und Überbuchungen.

Doch neun von zehn Fluggäste, berichtet die Verbraucherschutzplattform Fairplane, wissen noch immer nicht, was ihnen zusteht – und verzichten pro Jahr auf mehr als 700 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen.
Obwohl seit Inkrafttreten der EU-Fluggastrechte-Verordnung (Nr. 261/2004) am 17. Februar 2005 laut dem Wiesbadener Reiserechtler Professor Ronald Schmid längst »alle wesentlichen Graubereiche abgeklärt sind und Fluggäste ohne finanzielles Risiko zu ihrem Recht kommen«, droht Millionen Flugpassagieren nun wieder eine Verschlechterung.
Eine vom EU-Parlament angestoßene Neufassung »weicht die Rechte wieder auf«, sagt der langjährige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR). Sie würden »massiv verschlechtert«. Unter anderem soll es in Zukunft nicht mehr nach drei Stunden Verspätung, sondern erst nach fünf Stunden zu einer Entschädigung kommen. Außerdem sehen die Pläne vor, die Länge der Flugstrecke, von der die Höhe der Abgeltung abhängt, deutlich anzuheben.

(22.02.15, tdt)

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