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Flugportal Eine gängige Bezahlmethode muss kostenlos sein

Wer auf Internetportalen einkauft hat meist mehrere kostenlose Bezahlarten zur Auswahl. Dies sollte auch für Flugportale gelten. Doch in einem Fall erhob ein Anbieter unbegründet Gebühren und unterlag damit vor Gericht.

Ein Online-Buchungsportal für Flüge muss mindestens eine gängige Zahlungsmethode kostenlos anbieten. Nur Visa Electron oder die eigene Kreditkarte ohne Gebühren zur Auswahl zu stellen, ist nicht rechtens.
So entschied das Landgericht Leipzig in einem Fall, bei dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen ein Flugportal geklagt hatte (Az.: 05 O 3326/14). Entsprechend hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden (Az.: Xa ZR 68/09).
 
In dem verhandelten Fall monierten die Richter außerdem, dass die Kreditkartengebühren von 9,90 Euro zu hoch seien. Denn nur die tatsächlichen Kosten der Zahlung dürften an den Nutzer weitergegeben werden. Allerdings könne das Portal nicht darlegen, dass der geforderte Betrag diesen Kosten entspreche.

(28.01.2016, dpa/tmn)


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