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GEPÄCKVERSPÄTUNG Reiseveranstalter in der Pflicht

Frankfurt am Main, 4.5.10 (tdt) – Weil die Fluggesellschaft Gepäck falsch transportierte hatte und zwei und vier Tage zu spät auslieferte, bekamen die Pauschalurlauber von der Airline Geld für Noteinkäufe. Dennoch bestritt der Reiseveranstalter, dass die Koffer nicht rechtzeitig angekommen waren – und lehnte Ansprüche seiner Kunden ab.

Das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-24 S 15/09) schlug sich aber auf die Seite der Fuerteventura-Urlauber und sprach sogar von einem »pauschalen Bestreiten ins Blaue hinein«. Das Urteil war entsprechend: Die Urlauber konnten für jeden Tag ohne Gepäck 35 Prozent des Reisepreises mindern.
 

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