Hotelportale Begrenzte Verfügbarkeit ist nicht rechtens
Sätze wie diese tauchen beim Reisekauf online immer wieder auf: »Nur noch vier Zimmer verfügbar« – oder »nur noch ein Zimmer verfügbar«.
Dieser weit verbreiteten Praxis schob das Landgericht Nürnberg-Fürth nun einen Riegel vor: Es untersagte Hotel.de, auf den unternehmenseigenen Portalen mit Hinweisen auf eine begrenzte Verfügbarkeit von Hotelzimmern zu werben, wenn tatsächlich weitere Hotelzimmer über anderen Buchungskanäle verfügbar sind.
Die Richter folgten in ihrem Urteil (Aktenzeichen: 4 HK 0 5203/15) der Auffassung der klagenden Wettbewerbszentrale. Die – in Bad Homburg ansässige – Organisation sah in einem solchen Hinweis eine »irreführende Werbung«, die Nutzer geradezu zu einer »raschen Entscheidung« nötigen.
(04.03.16, tdt)