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Insolvenzversicherung Sicherungsschein ist immer nochnicht gang und gäbe

Im November 2014 wird die Kundengeldabsicherung auf dem Reisemarkt 20 Jahre alt. Doch noch immer sind viele Pauschalurlauber, obwohl vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, ohne Sicherungsschein unterwegs.

»Die Dunkelziffer ist relativ groß«, sagt Michael Wäldle, Geschäftsführer der Hamburger Tourvers, mit mehr als 1200 Firmenkunden einer der bundesweit größten Anbieter von Insolvenzversicherungen für Reiseveranstalter.
Ob ein Sicherungsschein nicht gültig oder gar gefälscht ist, bekommt die Tochtergesellschaft der Hanse Merkur aber nur mit, wenn ein Kunde direkt danach fragt. Diese Anrufe machten einen »Großteil der täglich geführten Telefonate aus«, sagt Wäldle. Liegt keine Kundenabsicherung vor, werden die zuständigen Behörden bis hin zur Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Der Experte fordert, dass die Gewerbeaufsichtsämter bei der Registrierung eines Reiseveranstalters in Zukunft grundsätzlich prüfen, ob die Gelder der Kunden gesichert sind. Doch leider bestehe bei den Ämtern vielerorts »eine ganz große Unkenntnis über die Verpflichtungen eines Reiseveranstalters«. Immerhin gibt es für Urlauber unter www.tip.de ein spezielles Register: Es listet alle Reiseveranstalter auf, die eine Insolvenzversicherung haben.

(15.04.14, tdt)

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