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Kein Transfer Urlauber darf sich ein Taxizum Hotel nehmen

Werden Urlauber anders als zugesichert nicht am Flughafen abgeholt, dürfen sie mit dem Taxi zum Hotel fahren. Das gilt zumindest, wenn sie frühmorgens landen und keine realistische Alternative haben.

Werden Reisende nicht wie vereinbart vom Reiseveranstalter am Flughafen abgeholt, dürfen sie ihm die Kosten für das Taxi in Rechnung stellen, entschied das Amtsgericht Charlottenburg (Az.: 233 C 165/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »Reiserecht aktuell«.
In dem Fall war die Klägerin nachts nach Dubai geflogen und dort morgens um 6.40 Uhr angekommen. Den Transfer zu ihrem Hotel gab es nicht. Sie nahm sich daraufhin ein Taxi, was 55 Euro kostete. Die Kosten müsse der Reiseveranstalter übernehmen, urteilte das Gericht. Die Urlauberin sei zu »sofortiger Abhilfe« berechtigt gewesen. Von ihr zu fordern, sie hätte erst beim Veranstalter in Deutschland anrufen müssen, wäre in diesem Fall abwegig gewesen - dort hätte sie nachts ohnehin niemanden erreicht.

(18.12.12, dpa/tmn)

New Jersey
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