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Mehrwertsteuer Frühstückskostenregelung bleibt

Obwohl aus steuerlichen Gründen seit Jahresanfang Übernachtung und Frühstück separat ausgewiesen werden müssen, brauchen Arbeitgeber Dienstreisenden auch künftig wie bisher nur 4,80 Euro für das Frühstück von der Hotelrechnung abzuziehen. Dies sieht ein Erlass des Bundesfinanzministeriums vor, das Hoteliers und ihre Geschäftskunden vor weiteren Nachteilen durch die Mehrwertsteuersenkung bewahren soll.

Da nämlich das Frühstück offiziell mit seinem realen Preis – in besseren Hotels meist um die 15 Euro inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer – ausgewiesen werden muss, entsteht ein Problem: Entweder muss der Geschäftsreisende mehr als die Hälfte seiner Verpflegungspauschale von 24 Euro für 24 Stunden ins Frühstück investieren oder er frühstückt außerhalb – zum Nachteil des Hoteliers. Dieses Problem hofft Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit dem neuen Erlass zu lösen.

(Berlin, 19.2.10, tdt)

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