Millionenschwerer Fonds Gesetz zur Absicherung von Pauschalreisen tritt in Kraft
In diesen Sicherungsfonds müssen die Veranstalter selbst einzahlen. Hintergrund ist die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weshalb schließlich der Staat einsprang.
Der Fonds soll künftig Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren. Er löst grundsätzlich die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bankbürgschaften ab. Von der Pflicht, in den Reisesicherungsfonds einzuzahlen, werden nur kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter zehn Millionen Euro ausgenommen. Wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitteilte, soll die Neuregelung nach einer Übergangsphase für Reisebuchungen ab dem 1. November verpflichtend sein.
(05.07.2021, dpa)