Mobiler Reisekauf EU plant Widerrufsrecht
Die von der EU vorgelegte Richtlinie für Verbraucherrechte hat auch Auswirkungen auf den Reisemarkt. Angedacht ist ein Widerrufsrecht, wenn Konsumenten ihre Reise zu Hause bei einem mobilen Berater buchen. In der Diskussion ist auch, ob Reiseveranstalter weiter die Durchführung von Reisen an eine bestimmte Mindestanzahl von Teilnehmern binden können. »Aber auch die Möglichkeit zur Preiserhöhung nach dem Vertragsabschluss könnte rechtswidrig werden«, so Klaus Laepple vom Deutschen Reiseverband (DRV).
Der langjährige Präsident der – in Berlin ansässigen - Wirtschaftsorganisation weist aber darauf hin, dass es seiner Branche gelungen sei, in Brüssel sowohl im Parlament als auch im Rat Gehör für die Argumente zur Beibehaltung der derzeitigen Geschäftsusancen zu bekommen.
(Berlin, 30.11.10, tdt)