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Nicht rechtens Vorverlegung der Abreise

Pauschalurlauber können ihren Reisevertrag kündigen, wenn ihr Flug mehrere Stunden vorverlegt wird. Das Amtsgericht München (212 C 1623/09) gab einem Urlauber Recht, dessen Flugzeug am frühen Nachmittag nach Thailand abheben sollte. Doch dann verlegte der Reiseveranstalter den Start auf den Morgen vor – um fünf Stunden und 15 Minuten.

Die Richter sahen darin eine »wesentliche Änderung der Reiseleistung« – und verwarfen das Argument des Unternehmens. Es hatte erklärt, die verlängerte Dauer der Anreise sei bei einer 17-tägigen Reise nach Thailand hinnehmbar.
 
(München, 7.12.10, tdt)

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