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Rechtstreit mit TUI Verbraucherzentrale will endgültige Flugzeiten bei Buchung

Der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) hat den Veranstalter TUI wegen der Klausel 3.3 in den Reisebedingungen vor Gericht gebracht.

Die Klausel besagt, dass TUI die endgültigen Flugzeiten erst mit den Reiseunterlagen, die ein paar Wochen vor dem Reisetermin verschickt werden, bekannt gibt. Der vzbv ist jedoch der Meinung, dass darin die Möglichkeit der nachträglichen Flugzeitenänderung zu Lasten der Kunden besteht. TUI wiederum argumentiert, dass bei der Buchung - besonders bei sehr frühzeitigen - die genauen Flugzeiten noch gar nicht feststünden, zudem sei gesetzlich festgelegt, dass Veranstalter bei der Buchung nur eine voraussichtliche Flugzeit bestätigen müssen. Das Landgericht ist jedoch dem Antrag des vzbv gefolgt. Jetzt wird das Verfahren in höherer Instanz am Oberlandesgericht Celle fortgeführt. Solange es keine Einigung bei dem Rechtsstreit gibt,  bleibt es bei der bisherigen Regelung.

(14.03.12, rp)

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