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REISEKAUF Bis zu 50 Prozent Vorkasse

Düsseldorf, 26.11.10 (tdt) – Urlauber drohen mittlerweile beim Reisekauf Anzahlungen von bis zu 50 Prozent. Üblich sind aber 20 Prozent, weshalb Verbraucherschützer dazu raten, nur diesen Betrag anzuzahlen. Meistens kommt es nicht zu einer Stornierung, weil die vom Kunden reduzierte Vorkasse von den Ferienfirmen gebilligt wird. Die Verbraucherzentrale NRW verschickt derzeit Abmahnungen an Reiseveranstalter, die mehr als 20 Prozent verlangen – und droht mit Klagen.

2005 hatte das Oberlandesgericht Köln (16 U 12/05) entschieden, dass als Vorkasse ein Fünftel angebracht ist. Zuvor waren zehn Prozent üblich gewesen. Die Richter hatten damals darauf hingewiesen, dass Urlauber einerseits via Sicherungsschein gegen eine mögliche Pleite ihres Veranstalters abgesichert sind. Außerdem trete ein Reiseveranstalter stets in Vorleistung und trage auch ein gewisses Risiko, was die Bonität des Kunden betrifft.

Mit der höheren Vorkasse stärken Reiseveranstalter allerdings auch ihre Liquidität. Andererseits sind sie Geld auch schnell wieder los – die Lieferanten bitten stets pünktlich zur Kasse. Bei Reisebausteinen etwa, die sie für ihre Kunden zum aktuellen Tagespreis zu einem individuellen Arrangement zusammenstellen, müssen sie Flüge oder Hotels sofort nach der Buchung bezahlen.  

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