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Reiserecht Ägypten-Unruhen im Sommer waren höhere Gewalt

Politische Konflikte lösen unter Urlaubern Angst aus. Manche lassen ihre Reise deshalb ausfallen. Den gesamten Reisepreis gibt es aber nur unter bestimmten Bedingungen zurück. So entschied ein Gericht.

Bei den politischen Unruhen in Ägypten im Sommer 2013 handelte es sich um höhere Gewalt. Reiseveranstalter und Urlauber dürften in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten. Allerdings ist eine wesentliche Voraussetzung, dass die konkrete Reise auch wirklich massiv von den Unruhen beeinträchtigt gewesen wäre. Das entschied das Amtsgericht Hamburg (Az.: 4 C 545/13).
 
In dem verhandelten Fall hatte eine Klägerin eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht. Aufgrund der Unruhen trat sie jedoch von der Reise zurück. Der Veranstalter zahlte ihr den Reisepreis abzüglich einer Stornogebühr zurück. Gegen diesen Abzug wehrte sich die Frau.
 

Vor Gericht hatte sie damit jedoch keinen Erfolg. Die gebuchte Reise sei durch die Unruhen nicht massiv eingeschränkt gewesen. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn sich der Urlauber unzumutbaren persönlichen Sicherheitsrisiken ausgesetzt sehe. Das habe die Frau jedoch nicht beweisen können.

(31.12.14, dpa/tmn)

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