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Reiserecht Auch Kondome gehören zum Reisebedarf

Bahnhofsläden dürfen auch Sonntags öffnen, wenn sie wichtige Dinge für die Reise verkaufen. Mit dem Argument hat sich auch ein Sexshop vor Gericht behauptet.

Kondome gehören zum Reisebedarf. Daher darf ein Sexshop im Bahnhof auch am Sonntag geöffnet sein, entschied das Verwaltungsgericht München (Aktenzeichen: M 16 K 11.5642), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Nach Ansicht der Richter gehören zum täglichen Reisebedarf auch Kondome, Cremes, DVDs und Einwegkameras, genauso wie pornografische Magazine. Über den Inhalt oder Verwendungszweck der einzelnen Produkte stehe schließlich nichts im Gesetz. Einige Artikel, wie etwa ein erotisches Mensch-ärgere-dich-nicht-Spiel, müssen allerdings aus dem Sortiment genommen werden.

(11.06.12, dpa)

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