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Reiserecht Badeverbot wegen Haialarm ist kein Reisemangel

Ein Badeverbot wegen Haien ist kein Reisemangel. Der Veranstalter einer Pauschalreise muss Urlaubern deswegen keine Entschädigung zahlen, urteilte das Amtsgericht München.

In dem verhandelten Fall (Az.: 242 C 16069/12) hatte ein Ehepaar einen Pauschalurlaub auf den Seychellen gebucht. Einige Zeit vor der Anreise sprachen die örtlichen Sicherheitsbehörden für einzelne Strände ein Badeverbot aus, weil es vor einem Strand einen Haiangriff gegeben hatte. Das Badeverbot bestand auch noch, als das Ehepaar anreiste. Es fühlte sich dadurch in ihrer Urlaubsfreude beeinträchtigt und forderte die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung vom Veranstalter. Dieser weigerte sich zu zahlen.

Das Amtsgericht München gab dem Veranstalter Recht. Die Reise sei nicht mangelhaft gewesen. Die Urlauber hätten den Strand nutzen können. Außerdem sei der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, dem Reisenden ein ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen.

(10.05.2013, tdt)

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