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Reiserecht Bei Flugausfall wegen Technikpanne ist Entschädigung fällig

Fällt ein Flug wegen eines techn. Defekts aus, kommt die Airline u. U. nicht um eine Entschädigung herum.

Die Fluggesellschaft kann sich auch nicht damit herausreden, es sei ein ungewöhnlich seltenes Problem gewesen.

In solchen Fällen kann Passagieren daher durchaus eine Entschädigungsleistung zustehen. So sprach das Landgericht Darmstadt zwei Fluggästen, die wegen eines annullierten Flugs geklagt hatten, eine Ausgleichszahlung von je 400 Euro zu (Aktenzeichen: 7 S46/11). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

Die Kläger hatten einen Flug von Teneriffa nach Frankfurt gebucht, der wegen eines seltenen technischen Fehlers ausfiel. Sie mussten deshalb zunächst mehrere Stunden am Flughafen warten, dann im Hotel übernachten und konnten erst am Tag darauf zurückfliegen. Weil der Flug daher »erheblich verspätet« war, erhoben sie Anspruch auf die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004. Zu Recht, so das Gericht: Technische Probleme, die zu einer Verspätung führen, seien kein »außergewöhnlicher Umstand«, durch den der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung erlischt.

Der Defekt mag zwar äußerst selten gewesen sein. Aber allein das rechtfertige nicht, einen Flug ausfallen zu lassen, argumentierten die Richter. Deshalb hätten die Kläger Anspruch auf die Ausgleichszahlung und auf Verzugszinsen.

(08.11.11, dpa/tmn)

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