Crew-Engpass Entschädigung bei Flugausfall
»Interne Probleme wie bei Tuifly und Air Berlin sind keine außergewöhnlichen Umstände oder höhere Gewalt«, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Nur in solchen Fällen wäre eine Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreit. Eine Ausnahme ist ein Streik - dieser zählt als außergewöhnlicher Umstand, eine Entschädigung wird in diesem Fall nicht fällig. Bei Annullierungen und Verzögerungen von mehr als drei Stunden steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung zu. Ihre Höhe liegt je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro.
(08.10.2016, dpa)