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Reiserecht Entschädigung bei Flugverspätungwegen Wetter am Vortag

Unwetter gab es in den letzten Wochen einige. Sind sie vorbei hat man sie meist schon wieder vergessen. Nicht aber, wenn sich der Flug einen Tag später dadurch immer noch verspätet. Fluggästen steht dann eine Entschädigung zu.

Ein Flugzeug verspätet sich wegen schlechtem Wetter. Noch am nächsten Tag führt die Störung zu einer deutlichen Verspätung. In einem solchen Fall kann sich die Airline nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Die Fluggesellschaft muss eine Entschädigung nach EU-Recht zahlen. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 S 149/14), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.

In dem verhandelten Fall waren die Kläger auf einem Flug von Mallorca mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden in Frankfurt gelandet. Sie verlangten von der Airline eine Ausgleichszahlung, was die verweigerte. Sie argumentierte, dass die Maschine am Vortag in schlechtes Wetter geraten war, wodurch sich die weiteren Flüge verspätet hätten.

Das Gericht folgte dem nicht. Die wetterbedingte Störung sei bereits mehr als 27 Stunden vor dem verspäteten Flug der Kläger aufgetreten. Dazwischen lagen sieben weitere Flüge. Die Airline konnte nicht nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Verspätung zu verhindern. Zudem habe zwischen den einzelnen Flügen oft nur 50 Minuten Umlaufzeit gelegen, was keine ausreichende Zeitreserve für kleinere Beeinträchtigungen darstellt. Das Gericht sprach den Klägern jeweils 250 Euro zu.

(18.07.15, dpa/tmn)

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