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Reiserecht Bei »Umorganisation« der Flüge Entschädigung

Ein Streik rechtfertigt nicht jegliche Flugverspätung. Kommt es wegen eines Streiks zur «Umorganisation» von Flügen und dadurch zu starken Verspätungen, kann man eine Entschädigung verlangen.
Wenn eine Fluggesellschaft ihre Flüge wegen eines Streiks »umorganisiert«, muss sie bei Annullierungen und deutlichen Verspätungen eine Entschädigung zahlen. So entschied das Landgericht Frankfurt.
 
Zwar handelt es sich bei einem Streik um einen außergewöhnlichen Umstand - laut EU-Recht ist die Fluggesellschaft dann von der Pflicht zur Ausgleichszahlung befreit. Allerdings muss die Airline zahlen, wenn Annullierungen und Verspätungen nicht mehr unmittelbar auf den Streik zurückgehen.
 
In dem verhandelten Fall konnte die Airline nicht belegen, dass der Streik ursächlich für die gut achtstündige Verspätung der Maschine der Kläger war. Den Flugumlaufplan zu ändern, sei vielmehr eine unternehmerische Entscheidung gewesen (Az.: 2-24 S 68/15).
 
(10.05.2016, dpa)


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