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Reiserecht Geld zurück bei deutlich verändertem Kreuzfahrtprogramm

Fallen bei einer Kreuzfahrt Landgänge aus und wird die Route massiv geändert, bekommen Passagiere einen Großteil des Reisepreises zurück. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Während einer 14-tägigen Kreuzfahrt nach Nordeuropa kam es zu Abweichungen von der ursprünglichen Reiseplanung. Zum Beispiel wurde eine andere Fahrtroute gewählt und mehrere geplante Landgänge entfielen. Mehrere Reisende brachen deshalb die Kreuzfahrt ab. Die Reederei erstattete 40 Prozent des Reisepreises. Die Kläger verlangten jedoch weitere 40 Prozent sowie eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Das zuständige Landgericht und das Oberlandesgericht hatten diese Forderung zurückgewiesen. Die Mängel seien durch die geleisteten Zahlungen abgegolten. Dem widersprach der BGH. Der grundlegende Charakter der Reise als Grönland-Kreuzfahrt sei durch die Routenänderung infrage gestellt. Es müsse erneut geprüft werden, welche Summe den Reisenden zurückerstattet wird. Auch eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit sei möglich (Az.: X ZR 15/11).

(10.06.13, dpa/tmn)

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