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Reiserecht Hotelgutscheine oft nicht rechtens

Hotelgutscheine mit einer »Verfügbarkeitsklausel« sind nicht rechtens. Das zeigt ein Urteil des Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 137 C 603/12), das darin eine »unangemessene Benachteiligung« des Gastes sieht, die den Geboten von Treu und Glauben widerspricht.

Beim Verkauf ihrer – gegenüber dem Normalpreis meist günstigeren - Gutscheine behalten sich Hoteliers meist vor, Zimmer nur bei ausreichender Kapazität abzugeben. Weil damit aber der Gast der Bereitschaft des Hoteliers ausgesetzt ist, ihm das bereits bezahlte Zimmer auch zu geben, sind Gutscheine mit diesen Klauseln unrechtmäßig. Wer solche Bons besitzt, kann bereits gebuchte Zimmer kostenlos stornieren und bekommt fünf Prozent Zinsen auf den Preis des bezahlten Gutscheines.

(24.06.13, tdt)

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