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Reiserecht Kein Geld für annullierten Flug nach Kollision mit Vögeln

Immer wieder kommt es vor, dass Vögel mit Flugzeugen zusammenstoßen. Doch muss ein Flug deshalb annulliert werden, bekommen Passagiere keine Entschädigung.

Für einen solchen Defekt sei die Airline nicht verantwortlich. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung ist sie deshalb nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, entschied das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen: 318 S 98/11). Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
Die Klägerin hatte von der Airline eine Ausgleichszahlung verlangt, da ihr Flug von Brüssel nach Kigali annulliert worden war. Eine Kollision mit Vögeln hatte einen Defekt am Flugzeug verursacht. In erster Instanz hatte das Amtsgericht der Klägerin das Geld zugesprochen. Das Landgericht gab jedoch der Airline Recht.
Eine Fluggesellschaft habe keine Möglichkeit, eine Kollision mit Vögeln zu vermeiden. Defekte, die dadurch entstehen, zeigten sich zwar oft erst bei näherer Untersuchung, seien aber nicht auf mangelhafte Wartung des Flugzeugs zurückzuführen.

(01.10.12, dpa/tmn)

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