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Reiserecht Klage bei Flugausfall - Nationales Recht gilt

Wie lange Reisende ihre Fluggesellschaft auf Schadenersatz bei Flugausfall verklagen können, hängt von der nationalen Gesetzgebung ab, entschied der EuGH (Rechtssache C-139/11).

Welches Recht gilt, hängt vom Ort der Klage ab - dies kann entweder das Abflugs- oder das Ankunftsland sein. Dies hatten die Richter bereits 2009 entschieden. In Deutschland sind Klagen wegen des Ausfalls der Verbindung in den drei folgenden Jahren möglich. Im aktuellen Fall hatte ein Mann mehr als drei Jahre nachdem sein Flug ausgefallen war Klage gegen die Fluggesellschaft KLM erhoben.

(24.11.12, dpa/tmn)

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