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Reiserecht Mängel am Urlaubsort sofort beim Veranstalter rügen

Mängel dokumentieren und bei der Reise-Organisation vorstellig werden: Das können Urlauber tun, wenn ihre Reise erhebliche Mängel aufweist. Denn dann können sie im Nachhinen ihre Forderungen geltend machen.

Ein nicht benutzbarer Swimmingpool oder ein von Baustellen umringtes Hotel, das im Katalog als ruhig gelegen beschrieben wurde: Solche erheblichen Mängel müssen Urlauber nicht akzeptieren. Sie wenden sich am besten umgehend vor Ort an ihren Reiseveranstalter und fordern Abhilfe, empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Um nach dem Aufenthalt zum Beispiel einen Teil des Reisepreises zurückfordern zu können, sollten sie Mängel unbedingt detailliert mit Fotos, Videos oder Zeugen protokollieren. Etwaige Ansprüche müssen Reisende innerhalb von vier Wochen nach Urlaubsende beim Veranstalter geltend machen.

(05.08.13, dpa/tmn)

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