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Reiserecht Menschenrechtsprobleme sind keinGrund für Reiserücktritt

Menschenrechtsverletzungen in einem Land sind kein Grund, eine Reise kostenlos stornieren zu können. Aktuell wird diskutiert, ob Fußballfans wegen der politischen Situation Reisen zur Europameisterschaft in die Ukraine absagen sollten.

»Umfeldprobleme spielen keine Rolle und sind nicht Vertragsgegenstand«, sagt der Reiserechtler Paul Degott. »Sonst könnten ja zum Beispiel auch fast immer Reisen nach China oder in viele andere Länder storniert werden.« Hintergrund ist die Debatte, ob Fußballfans wegen der politisch heiklen Situation Reisen zur EM in die Ukraine absagen sollten.

Wer wegen der angespannten politischen Lage von der Reise zurücktreten will, muss laut Degott die vorgesehenen Stornogebühren zahlen, die in der Regel umso höher sind, je näher der Abflugtermin rückt. Grundsätzlich hat jeder Kunde eines Reiseveranstalters das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten. Und er muss das auch nicht begründen. Allerdings dürfe dem Veranstalter dadurch kein finanzieller Nachteil entstehen. Deshalb müsse der Reisende entsprechend der gültigen Stornostaffeln die Kosten tragen.

(02.05.12, dpa/tmn)

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