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Reiserecht Minimarkt statt Supermarkt = Reisemangel

Es ging für 14 Tage nach Korfu. Schon bei der Buchung hatte die Urlauberin darauf bestanden und auch zugesichert bekommen, dass das Appartement eine direkte Strandlage und eine nahe gelegene gute Einkaufsmöglichkeit aufweist.

Es kam etwas anders: Bis zum Strand waren es 250 Meter – und der erwartete Supermarkt war ein „Minimarkt“ mit einem äußerst eingeschränkten Sortiment.
Weil es der Frau und ihren beiden Töchter so nicht möglich war, sich während der beiden Wochen ausreichend mit den notwendigsten Lebensmitteln zu versorgen, gingen sie mehrfach zum Essen - und stellten die zusätzlich entstandenen Verpflegungskosten dem Reiseunternehmen erfolgreich in Rechnung. Es musste den drei Urlauberinnen 891 Euro des Reisepreises in Höhe von insgesamt 2008 Euro zurückerstatten – entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 244 C 15777/12).

(13.10.13, tdt)

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