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Reiserecht Muezzin-Rufe in der Türkeikein Reisemangel

Muezzin-Rufe sind in der Türkei landestypisch und somit kein Reisemangel.

Sie seien »vergleichbar mit dem Kirchglockengeläut in einem christlichen Land«, so das Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen 559 C 44/14), das nun die Klage eines Urlauber abwies. Wer ein Hotel im Ortszentrum einer türkischen Feriengemeinde bucht, müsse auch mit regelmäßigen Gebetsausrufen rechnen. Es seien »landestypische Geräusche«.

(28.04.14, tdt)

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