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Reiserecht Nicht über Rechte aufgeklärt -Airline muss Anwalt zahlen

Klärt eine Fluggesellschaft ihre Passagiere nicht über ihre Rechte bei einer Flugverspätung auf, muss sie ihnen die Kosten für einen Rechtsanwalt bezahlen.

Im Falle einer Verspätung müssen Airlines die Fluggäste über ihre Rechte in Kenntnis setzen. Wenn sie dem nicht nachkommen, sind sie später verpflichtet die Anwaltskosten der Passagiere zu übernehmen. Das entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 517 C 13641/11). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hin.
In dem Fall verlangten zwei Passagiere neben einer Ausgleichszahlung auch Schadenersatz für vorgerichtliche Anwaltskosten. Ihr Flug von Hannover nach Antalya hatte eine mehrstündige Verspätung.
Das Amtsgericht gab den Passagieren Recht. Diese hätten sowohl Anspruch auf die Ausgleichszahlung als auch auf Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten. Weil die Airline die Kunden nicht über ihre Rechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung informiert hatte, mussten sie zur Klärung ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt einschalten.

(07.10.13, dpa/tmn)

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