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REISE und PREISE

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Zusatz-Optionen Beim Buchen müssen sie klar erkennbar sein

Wer Flüge online bucht, kennt das: Bevor die Buchung abgeschlossen werden kann, wird einem noch eine Reiseversicherung angeboten. Das ist erlaubt. Allerdings sollte der Kunde seine Entscheidung darüber einfach treffen können.

Auf vielen Flugportalen werden dem Nutzer bei der Buchung kostenpflichtige Reiseversicherungen angeboten. Der Buchungsvorgang darf allerdings nicht so gestaltet sein, dass dem Kunden die Entscheidung gegen die Versicherung erschwert wird.

Das gilt etwa, wenn die Option »Nicht versichern« in einem Untermenü versteckt ist, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 U 148/13). 
 
In dem verhandelten Fall ließ sich die Buchung nicht fortsetzen, ohne sich für oder gegen eine Versicherung zu entscheiden - was laut Gericht erlaubt ist. Nicht rechtmäßig war dagegen, die Auswahl »Nicht versichern« in einem Menü unterzubringen, wo der Nutzer ansonsten sein Wohnsitzland auswählen musste. Diese Struktur sei darauf angelegt gewesen, dem Kunden die Fortsetzung der Buchung ohne Abschluss einer Versicherung zu erschweren.

(30.06.2017, dpa)
 

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