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Reiserecht Ratte im Zimmer = keine Entschädigung

Das Amtsgericht Köln (Az. 142 C 78/15) wies die Klage einer Familie ab, die in ihrem Hotel auf Mallorca eine Ratte »zu Besuch« im Zimmer hatte.

Ein Angestellter des Hotels konnte das Tier verjagen. Das Angebot des Hotels, in ein anderes Zimmer zu ziehen wurde von der Familie abgelehnt. Allerdings wollten sie 50 Prozent des Reisepreises vom Veranstalter zurück haben und gingen deshalb vor Gericht. Dies sah die Angelegenheit jedoch anders als die Familie, da es sich nicht um einen Reisemangel gehandelt hätte. Der Hotelier muss zwar dafür sorgen, dass kein Ungeziefer ins Hotel kommt - ein einmaliger »Besuch« sei jedoch hinzunehmen, denn in südlichen Urlaubsgebieten kann trotz aller Maßnahmen nicht verhindert werden, dass sich Ratten und anderes Getier in Hotelnähe aufhalten, berichtet DMM.

(19.11.15, rp)

New Jersey
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