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Reiserecht Schlaganfall eines Passagiers ist höhere Gewalt

Keine Entschädigung für Wartende: Wenn sich ein Flugzeug verspätet, weil ein Passagier an Bord einen Schlaganfall erleidet, trifft die Airline keine Schuld.

Hat ein Passagier im Flugzeug einen Schlaganfall und verspätet sich der nächste Flug deshalb massiv, haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 43 C 6731/12). 
 
In dem Fall hatte ein Passagier in einem Flug nach Düsseldorf einen Schlaganfall erlitten. Der Pilot musste in Irland notlanden. Der nächste Flug der Maschine nach Costa Rica startete mit großer Verspätung. Ein Ersatzflugzeug stand nicht zur Verfügung. Ein Passagier des verspäteten Fluges nach Costa Rica klagte auf Ausgleichszahlung. Die Airline argumentierte, es habe ein Fall höherer Gewalt vorgelegen. Das Gericht gab der Airline Recht. Sie treffe kein Verschulden.
 
(04.07.14, dpa/tmn)


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