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Reiserecht Staubflusen im Hotelzimmer sind kein Reisemangel

Die Reinigungskraft ist nachlässig, das Hotelzimmer nicht picobello? Ärgerlich, aber nicht ausreichend für eine Geldrückerstattung beim Reiseveranstalter, urteilte nun ein Gericht.

Staubflusen im Hotelzimmer sind kein Reisemangel. Und auch wenn die Bettwäsche nicht so oft gewechselt wird, wie sich der Urlauber das wünscht, kann er deswegen nicht gleich Geld vom Veranstalter zurückverlangen. So entschied das Amtsgericht Baden-Baden (Aktenzeichen: 16 C 42/11). In dem Fall hatte sich ein Urlauber darüber beschwert, dass im Hotel die Bettwäsche neun Tage lang nicht gewechselt worden sei. Außerdem sei das Zimmer nicht gründlich genug gereinigt worden. Als Beweis legte er ein Foto vor, das Flusen und Staubansammlungen unter der Matratze zeigte, die er zuvor angehoben hatte. Beides stelle aber keinen erheblichen Mangel im Rechtssinn dar, urteilte das Gericht. Ansprüche an den Veranstalter ließen sich daraus nicht ableiten.

(20.05.12, dpa)

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