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Reiserecht Stornierung bei Schwangerschaft bei Komplikaton möglich

Wer aufgrund von Komplikationen in der Schwangerschaft eine Reise stornieren muss, bekommt die Stornokosten zurückerstattet. So entschied das Amtsgericht München.

Eine Schwangerschaft ist zwar keine Krankheit, kann aber bei Komplikationen trotzdem zu einer Reisestornierung berechtigen. Denn bei Problemen könne sie als »unerwartete schwere Erkrankung« im Sinne der Versicherungsbedingungen gewertet werden, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag (30. Juli) veröffentlichten Urteil (AZ 224 C 32365/11).
Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar für sich und seinen Sohn eine Reise nach Griechenland für Mai 2011 gebucht. Bei der Buchung im Februar war die Frau bereits schwanger, die Schwangerschaft war aber bis dahin völlig komplikationslos verlaufen. Die Familie schloss auch eine Reiserücktrittsversicherung ab. Ende April bekam die Frau plötzlich vorzeitige Wehen. Die Ärztin riet von der Reise ab. Das Ehepaar stornierte die Reise und verlangte die Stornokosten in Höhe von 2535 Euro von der Versicherung.
Diese lehnte die Zahlung ab. Schließlich sei die Schwangerschaft bei der Buchung bekanntgewesen. Das Ehepaar klagte vor dem Amtsgericht und die Richterin gab den Reisenden Recht: Die Schwangerschaft an sich sei zwar keine Erkrankung. Vorzeitige Wehen seien aber eine unerwartete schwere Komplikation und damit als Krankheit zu werten. Das Urteil ist rechtskräftig.

(31.07.12, dpa/tmn)

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