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Reiserecht Urlauber bleiben auf Rechtsanwalt-Kosten sitzen

Verärgerte Pauschalurlauber können auf den Kosten für einen Rechtsanwalt sitzen bleiben – wenn die Beauftragung eines solchen Fachmanns nicht nötig ist.

Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München (Aktenzeichen 261 C 2135/14). Es entschied, dass eine Mängelanzeige zunächst auch ohne Rechtsanwalt erfolgen kann. Erst wenn der Reiseveranstalter darauf nicht reagiert oder die Mängel nicht anerkennt, habe der Reiseveranstalter bei berechtigten Mängel das Anwaltshonorar zu übernehmen.
In dem Fall ging es um eine Klage einer Familie, die ihren Flug verpasste, weil der ICE fast 3,5 Stunden verspätet am Flughafen ankam. Sie übernachtete in einem Hotel, fuhr wieder nach Hause und heuerte einen Rechtsanwalt an, der sich ihrer Sache annahm – gleichzeitig aber auch dem Reiseveranstalter seine Kosten in Rechnung stellte.

(19.02.15, tdt)

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