Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Reiserecht Veranstalter muss verbindliche Flugzeiten nennen

Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, Urlaubern verbindliche Flugzeiten zu nennen. Das hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf entschieden (Az.: I-6 U 123/12).

In einem Streit um die Verbindlichkeit von Flugzeiten ging es um einen Veranstalter, in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stand, dass die Flugzeiten unverbindlich seien. Auch bei Streckenführung und Zwischenlandungen seien Änderungen möglich. Die Klauseln verstoßen gegen das Bürgerliche Gesetzbuch, wie das Gericht entschied. Änderungen zum Beispiel von Flugzeiten seien nur möglich, wenn sie für den Verbraucher zumutbar seien.

(27.12.13, dpa)

Mehr Reiseberichte ...
sunnycars - Rundum-Sorglos-Mietwagen
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe
AKTUELLES HEFT kaufen
ABO SHOP
Newsletter
E-Paper freischalten

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987