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Reiserecht Verstopfte Toiletten sind keinGrund für verspäteten Flug

Hat die Airline eine Verspätung zu verantworten, gibt es Entschädigung. Das gilt auch, wenn der Verspätungsgrund verstopfte Toiletten sind - egal, wer das verursacht hat.

Verspätet sich ein Flug wegen einer verstopften Toilette massiv, haben die Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlung. Der Defekt ist kein außergewöhnlicher Umstand, hat das Amtsgericht Rüsselsheim entschieden (Az.: 3 C 1687/11 [33]).
In dem verhandelten Fall startete ein Flug von Teneriffa nach Stuttgart statt um 17.40 Uhr erst um 10.45 Uhr am Folgetag. Grund waren drei verstopfte Toiletten auf dem vorherigen Flug. Nach Ansicht des Gerichts sind solche technischen Defekte keine außergewöhnlichen Umstände. Das gelte auch dann, wenn die Airline alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten erledigt hat. Verstopfte Toiletten seien zwar meist auf unsachgemäßen Gebrauch durch Passagiere zurückzuführen, die Airline müsse jedoch an den Zielorten notwendige Geräte bereithalten, um die Toiletten absaugen zu können.

(31.03.14, dpa/tmn)

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