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Reiserecht Vorkasse für Linienflüge ist doch rechtens

Weiter umstritten ist die Vorkasse-Praxis der Airlines. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) schlug sich jetzt auf die Seite einer Fluggesellschaft, die von Kunden verlangt, dass die »Bezahlung bei Buchung in voller Höhe fällig ist«.

Gegen diese Vorleistungspflicht war die Verbraucherschutzzentrale NRW mehrfach erfolgreich vorgegangen: Die Landgerichte in Berlin (52 O 175/13) und Hannover (18 0 148/13) gaben ihr recht – ebenso wie auch das Frankfurter Landgericht (2-24 O 151/13). Doch dort kassierte die nächste Instanz nun dieses Urteil.
Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, dass die 100prozentige Vorkasse Passagiere unzumutbar belastet. Die Zahlung des Tickets sei frühestens 30 Tage vor Abreise akzeptabel, auch weil der Fluggast sonst kein Druckmittel hat, Geld zurückzubehalten, wenn die Airline vertraglich vereinbarte Leistung wie Flugzeit, Start- oder Zielflughäfen ändert. Zudem trage der Kunde das Insolvenzrisiko von Airlines.
Diese Nachteile seien »nicht so gravierend«, urteilte hingegen das OLG (Aktenzeichen 16 U 15/14). Fluggesellschaften seien in »verstärktem Maße auf Planungssicherheit angewiesen«. Auch müssten Airlines gegenüber staatlichen Behörden über ihre finanziellen Verhältnisse Rechenschaft ablegen. Außerdem könnten Passagiere gegen »geringes Geld eine Fluginsolvenzversicherung abschließen«, so die Richter weiter, die eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen haben.

(09.09.14, tdt)

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