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Reiserücktrittsversicherung Urlaubssperre oft nicht inbegriffen

Einen Reiserücktritt wegen Urlaubssperre bekommen Urlauber trotz Versicherung oft nicht bezahlt.

Die Stornokosten müssten Arbeitnehmer mit Reiserücktrittsversicherung in diesem Fall in der Regel selbst tragen.

Den Reiserücktritt bezahlen die meisten Versicherer nur bei Erkrankungen und Unfällen des Urlaubers oder eines Verwandten. Dies teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit.

Eine Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung lohne in der Regel nicht, argumentieren die Verbraucherschützer. Nachdenken sollten Urlauber allerdings über eine Reiseabbruchversicherung. Denn sobald das Gepäck am Flughafen aufgegeben ist, gelte die Rücktrittsversicherung nicht mehr. Last-Minute-Urlauber sollten alle Versicherungen am besten am Buchungstag oder spätestens am nächsten Tag abschließen.

(29.06.11, dpa)

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