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Sommerurlaub Zu wenig Liegen kein Reisemangel

Wer sich eine Liege am Pool sichern möchte, muss auch dieses Jahr früh aufstehen. Ein Urteil des Amtsgerichts München bestätigte nun, dass ein Hotel nicht die gleiche Anzahl Liegen bereit stellen muss, wie es Betten hat. Sind also 1000 Betten vorhanden, reichen 600 Pool-Liegen aus. Sollte ein Hotel allerdings bei 1000 Betten nur 100 Liegen zur Verfügung stellen, dann kann dies vor Gericht als Reisemangel gewertet werden. Hier kommt es allerdings auf den Einzelfall an. Auch die beliebte Methode, eine Liege mit einem Handtuch zu markieren, sei laut Reisexpertin nicht rechtens. Ein Badetuch auf einer Liege begründet noch keinen Besitzanspruch. Dies gilt insbesondere wenn das Handtuch stundenlang alleine auf der Liege liegt, dann können andere Urlauber das Hotelpersonal bitten, die Liege freizuräumen. Wem das Spiel zu blöd ist, geht einfach an den Strand.

(15.04.11, rp)
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