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Sternewappen in Hotels Nicht mit irreführenden Sternen werben

Vier Sterne neben einem Hotelnamen erwecken mit großer Wahrscheinlichkeit bei Reisenden den Eindruck, dass es sich um eine gehobene Unterkunft handelt. Hat das Hotel aber gar keine Sterne von einem Verband erworben, dann ist diese Werbemaßnahme unzulässig.

Woran denkt ein Gast, wenn er im Wappen eines Hotels vier Sterne sieht? Wahrscheinlich an ein Vier-Sterne-Hotel – und deshalb kann ein solches Wappen irreführend und nicht erlaubt sein.

Ein Hotel darf jedenfalls nicht mit Symbolen werben, die den Eindruck erwecken, mit ihnen werde eine bestimmte Sternekategorie abgebildet. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet.
 
In dem verhandelten Fall befand sich der Name des Hotels neben einem Wappen, das vier fünfzackige Sterne enthielt. Einen erklärenden Zusatz gab es nicht. Dem Verbraucher werde eine grafisch-gedankliche Verbindung des Hotelnamens mit einer Sternekategorie suggeriert, entschied das Gericht.
 
Das sei irreführend, wenn die Sterne nicht vom zuständigen Verband vergeben wurden – selbst dann, wenn das Hotel die Kriterien für die Vier-Sterne-Kategorie erfüllen sollte. Geklagt hatte ein Mitbewerber des Hotelbetreibers
(Az.: 4 U 112/16).
 
(04.10.2017, dpa)
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