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Türkei Geänderte Aufenthaltsbestimmungenfür Langzeiturlauber

Laut dem Auswärtigen Amt müssen ab 01.02.2012 deutsche Langzeiturlauber, die innerhalb von 180 Tagen mehr als 90 Tage in der Türkei urlauben, ein Visum beantragen.

Mehrfache, kürzere Aufenthalte innerhalb der 180 Tage werden addiert. Aufenthalte bis 90 Tage bleiben weiterhin visafrei. Urlauber, die bereits in der Türkei sind, können innerhalb der 3-Monats-Frist vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis bei den Behörden beantragen.

(31.01.12, rp)

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