URLAUB IN DER TÜRKEISocial Media - Vorsicht bei kritischen Äußerungen
In den letzten Jahren wurden wiederholt deutsche Staatsangehörige unter dem Vorwurf, die Betroffenen würden Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation unterhalten, etwa zur Gülen-Bewegung, festgenommen. Darunter fallen laut einer Aussage der türkischen Regierung am 3. März 2019 auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben. Diesem Personenkreis droht bei der Einreise in die Türkei die Festnahme. Auch regierungskritische Äußerungen in den sozialen Medien werden in der Türkei strafrechtlich verfolgt. Im Einzelfall fällt darunter sogar das Teilen oder „Liken“ entsprechender Fremdbeiträge.
Es ist davon auszugehen, dass auch nicht öffentliche Kommentare in sozialen Medien an die türkischen Behörden weitergeleitet werden. "Präsidentenbeleidigung" oder "Propaganda für eine terroristische Organisation“ können laut Auswärtigen Amt mehrjährige Haftstrafe nach sich ziehen. Von den Maßnahmen sind insbesondere (aber nicht ausschließlich) deutsche Staatsbürger mit persönlichen Bindungen in die Türkei betroffen sowie Personen und Personen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Zudem wird deutschen Staatsangehörigen seit 2017 immer wieder die Einreise in die Türkei verweigert. Betroffene werden von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen in Gewahrsam genommen, bevor die Rückreise nach Deutschland angetreten werden kann. Während dieser Zeit werden u.a. Mobiltelefone auf verdächtige Inhalte untersucht und die Kontakte überprüft.
(26.04.2019, rp)