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Urlaubsflüge Juristen gegen Vorauskassebei Flugbuchungen

Nach Klagen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben die Richter am Landgericht in Frankfurt und am Landgericht in Hannover den Klauseln von Tuifly und Condor einen Riegel vorgeschoben, wonach bereits bei Buchung der volle Flugpreis zu zahlen ist.

Nach Informationen des Fachmagazins Travel One erklärten die Richter diese Klauseln für unwirksam. Sowohl das Oberlandesgericht Frankfurt als auch das Landgericht Düsseldorf hielten die Praxis, dass 25 beziehungsweise 30 Prozent des Reisepreises bereits bei der Buchung fällig werden, für überzogen. Und die Tatsache, dass die Restsumme bereits 40 Tage vor Reiseantritt fällig wird, betrachten sie ebenfalls als unangemessen. Beide Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

(17.02.14, sfl/srt)

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