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Verbraucherschutz Bei einer Überprüfung von Reiseportalenwurden viele Verstöße gefunden

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Online-Reiseanbieter in ganz Europa unter die Lupe genommen.

Dabei wurden verschiedene Anbieter gefunden, die sich nicht an die Vorschriften halten. Vielfach wurde der komplette Endpreis nicht gleich zu Anfang der Buchung bekannt gegeben, sondern erst später im Buchungsvorgang oder die AGBs waren nicht ohne Probleme zugänglich und auch für Laien verständlich. In Deuschland hat das BVL zusammen mit der Verbraucher-Zentrale Bundesverband und der Wettbewerbszentrale (BZBV) Websites von einigen Reiseanbietern überprüft und ist hier ebenfalls fündig geworden. In sechs Fällen wurde ein Verfahren eingeleitet und gegen vier Firmen sogar Klage eingereicht. Bei Condor konnten Kunden nicht zum nächsten Schritt übergehen, ohne eine Entscheidung bzgl. der Reiseversicherung zu fällen. Bei TUIfly wurde sogar auf der Website gewarnt, dass bei einen Krankenrücktransport bis zu 18.000 Euro anfallen, wenn man nicht versichert ist. Bei Germania wurde erst im Verlauf der Buchung bekannt gegeben, dass für eine Sitzplatzreservierung eine zusätzliche Gebühr anfällt. Und bei der Firma Unister, die das Flugportal fluege.de betreibt, wurden ebenfalls zusätzliche Kosten erst im weiteren Verlauf der Buchung angezeigt und dazu noch eine Reiseversichung angeboten, die auf diese Weise nicht erlaubt ist, berichtet das Fachmagazin FVW.

(16.04.14, rp)

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