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Holger Hollemann / dpa

Verlorenes Gepäck Unbedingt schriftliche Schadensmeldung machen

Das Gepäckband fördert einen Koffer nach dem anderen zutage - nur der eigene ist nicht dabei. Wem so etwas passiert, der sollte unverzüglich eine schriftliche Schadensmeldung beim entsprechenden Schalter machen.

Wenn auf einem Flug ein Gepäckstück verloren geht, wenden sich Reisende am besten direkt an den Lost-and-Found-Schalter. Dort füllen sie ein Schadensformular aus.

Die Beschreibung des Gepäcks und die Angaben zum Inhalt müssen schriftlich erfolgen, informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin. Es sei wichtig, die Formalien einzuhalten. Denn nur so haben Flugreisende Anspruch auf Schadenersatz, sollte das Gepäckstück nicht mehr auftauchen.

Dann steht ihnen vonseiten der Airline eine Erstattung in Höhe von rund 1200 Euro zu, so der DAV. Das gilt pro Person, nicht pro Gepäckteil.

(20.06.16, tdt)

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