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Die EU hat die Rechte von Busreisenden gestärkt.

Die EU hat die Rechte von Busreisenden gestärkt.

Foto: dpa

Europa Mehr Rechte für Busreisende

Bares Geld bei Verspätungen, Ausfällen oder Unfällen: Das klingt gut, doch der Teufel steckt im Detail. Die neuen Bestimmungen für Busreisende gelten nur für wenige.

Anspruch hat nur, wer mit einem Linienbus quer durch Europa fährt. Nach Flugpassagieren und Bahnkunden bekommen nun auch Fernbusreisende in der EU ein Recht auf Entschädigung. Allerdings gelten die neuen Bestimmungen nur für Fernstrecken ab 250 Kilometer und treten voraussichtlich erst ab Ende 2013 in Kraft. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag (15. Februar) in Straßburg mit großer Mehrheit für den Gesetzesvorschlag. Verspätet sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden, kann der Reisende den vollen Fahrpreis zurückverlangen. Bei Verspätungen ohne Anschlussmöglichkeiten sollen Reisende eine oder höchstens zwei Hotelübernachtungen von bis zu 80 Euro bezahlt bekommen.

Die Regeln betreffen Linienbusverbindungen quer durch Europa, sie gelten nicht für Charterfahrten, zum Beispiel nicht für die Ausflugsfahrt von Düsseldorf zum Weihnachtsmarkt nach Straßburg. Für verloren gegangenes Gepäck gibt es eine Entschädigung, höchstens jedoch 1200 Euro.

Busreisende in Deutschland, die bereits jetzt mit Verspätungen zu kämpfen haben, müssen vorerst auf die Kulanz der Unternehmen hoffen. Ein Recht auf Entschädigung sei bisher nicht rechtlich verbrieft, sagte Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Busreisende sollten sich bei starken Verspätungen oder anderen Beschwerden deshalb zuerst an das Unternehmen wenden. »Wenn die Antwort nicht befriedigend ausfällt, können Sie sich an uns wenden, und wir versuchen, eine zufriedenstellende Lösung für alle zu finden«, erklärte Klewe.

Busunternehmern drohen vorerst keine schlaflosen Nächte: Die Mitgliedsländer können einheimischen Unternehmern, die nur im Inland unterwegs sind, eine Schonfrist bei der Umsetzung dieser Regelungen von bis zu acht Jahren einräumen.

Begrüßt hat das Parlament die Maßnahmen für Behinderte. Hilfsmittel wie Rollstühle und Blindenhunde können kostenlos mitgeführt werden. Auch wenn eine Begleitperson erforderlich ist, hat diese Recht auf eine freie Fahrt - doch verbindlich sind diese Vorgaben nicht. Wenn ein Busunternehmer keinen Platz für den Rollstuhl hat, hat der Behinderte Pech gehabt.

Rechte von EU-Reisenden

Flugzeug: Ist ein Flug überbucht oder wird kurzfristig gestrichen, haben Passagiere die Wahl, sich ihr Ticket erstatten zu lassen oder auf einen anderen Flug umzubuchen. Bei der Erstattung erhalten sie den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren. Falls der Flug überbucht ist, können Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben - das hängt von der Entfernung ab. Bei einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden muss die Airline Mahlzeiten, Getränke und wenn nötig eine Hotelübernachtung stellen. Geht der Koffer verloren, bekommt der Passagier maximal 1220 Euro.

Bahn: Auch Bahnreisende erhalten bei großen Verspätungen Geld zurück. Kommt der Zug 60 Minuten später an, muss das Unternehmen dem Kunden 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Dies kann in Form von Gutscheinen oder Geld geschehen. Bei einer Wartezeit von mehr als einer Stunde hat der Bahnkunde Anspruch auf Erfrischungen und bei Bedarf auf ein Hotelzimmer. Fällt die Fahrt ganz aus, muss die Bahn einen anderen Transport organisieren.

Schiff: Von Herbst 2012 an gilt eine neue EU-Verordnung für Schiffsreisende. Wenn das Schiff später ablegt, bekommen Passagiere den Ticketpreis teilweise oder ganz zurückgezahlt. Bei längeren Verzögerungen muss der Anbieter maximal drei Übernachtungen bezahlen oder einen alternativen Transport organisieren. Kleine Boots- und Schiffsunternehmen sowie Kreuzfahrtschiffe sind von der Regelung ausgenommen.
 

(16.02.2011, dpa/tmn)

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