Reisepapiere Der Personalausweis gilt nicht überall
Ja, auf jeden Fall einen gültigen Personalausweis. Auch wenn die Grenzen durch das Schengen-Abkommen fast überall in Europa offen sind und es innerhalb des Schengenraums keine Grenzkontrollen mehr gibt, muss man sich ausweisen können. Grenzkontrollen gibt es außerdem bei Reisen nach Großbritannien und Irland. Beide Länder gehören nicht dem Schengenraum an.
Grundsätzlich ist der rote Europapass mit Chip für Fernreisen nötig. Er ist maschinenlesbar, hat in der Deckelinnenseite einen Chip und wird daher auch "ePass" (elektronischer Pass) genannt. Auf dem Chip sind die Personendaten, das Passfoto und die Fingerabdrücke beider Zeigefinger gespeichert. Wichtig ist dieses Merkmal für USA-Reisende. Nur mit dem ePass können sie ohne Visum in die USA einreisen. Ein zehn Jahre gültiger ePass kostet 59 Euro, der fünf Jahre gültige 37,50 Euro.
Ja. Für Europa reicht zwar ein Personalausweis, besser ist aber ein Kinderreisepass. Er gilt bis auf die USA weltweit. In die USA dürfen Kinder ohne Visum nur mit einem ePass einreisen. Fingerabdrücke werden jedoch frühestens ab einem Alter von sechs Jahren genommen. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit gültig, längstens bis zum zwölften Lebensjahr, und kostet 13 Euro. Ab 16 Jahren müssen Kinder auf jeden Fall einen eigenen Personalausweis oder einen Reisepass haben.
Nein, Kinder können seit 2007 nicht mehr in den Reisepass der Eltern oder eines Elternteils eingetragen werden. Bestehende Eintragungen gelten noch bis zum 16. Geburtstag, werden aber nur von wenigen Ländern anerkannt. Auch Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt. Sie behalten jedoch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Auf der sicheren Seite ist, wer noch einen mindestens ein halbes Jahr gültigen Pass hat. Das fordern zum Beispiel Indien, Kuba, Marokko, die Russische Föderation, Sri Lanka, Thailand und die Vereinigten Arabischen Emirate sowie einige Fluglinien, wenn das Ziel Kanada heißt. Es gibt jedoch auch eine Reihe von Ländern, die einen bis zu einen Jahr abgelaufenen Pass untereinander akzeptieren. Das sind Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, die Schweiz, Spanien und die Türkei.
Mit der Unterschrift auf dem Standesamt hat sich möglicherweise der Familienname geändert, der bisherige Reisepass gilt dann nicht mehr. Wer sofort in die Flitterwochen starten will, der kann sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Oder man vereinbart mit dem heimischen Passamt, dass man den auf den neuen Familiennamen lautenden Reisepass bereits einige Wochen vor der Eheschließung beantragen kann und ihn unmittelbar nach der Heirat ausgehändigt bekommt. Achtung: Der Name auf dem Flugticket muss mit dem Namen im Reisepass übereinstimmen! Die Fluggesellschaft verweigert sonst den Check-in, zu Schwierigkeiten kommt es auf jeden Fall an den Sicherheitskontrollen.
Die offizielle Informationsseite des Bundesministeriums der Inneren ist www.epass.de. Die Bundespolizei gibt auf der Internetseite www.bundespolizei.de unter »Allgemeine Reisehinweise« passrechtliche Hinweise für Erwachsene und Kinder. Informationen und Hinweise zu den aktuellen Einreisebestimmungen der Reiseländer finden sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de.
(14.07.11, Rainer Krause, srt)