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Erwischt der Zoll Urlauber zum Beispiel mit solchen Schlangenlederstiefeln im Gepäck, droht eine Strafe.

Erwischt der Zoll Urlauber zum Beispiel mit solchen Schlangenlederstiefeln im Gepäck, droht eine Strafe.

Foto: WWF/dpa

Urlaubssouvenirs Auf Nummer sicher gehen

Eigentlich sollte es jeder besser wissen: Schildkrötenpanzer, Haifisch-Zähne, oder Elfenbein sind keine Souvenirs. Wer mit solchen Mitbringseln im Gepäck erwischt wird, muss mit harten Strafen rechnen.

Vielen Touristen können die Souvenirs gar nicht exotisch genug sein: Federn, Schildkrötenpanzer, Felle, Schlangenhäute oder Haifisch-Zähne packt so mancher einfach in den Koffer. Manchen ist gar nicht klar, dass sie damit den illegalen Handel mit bedrohten Arten unterstützen - und selbst zum Schmuggler werden. Darauf weisen die Umweltstiftung World Wide Fund for Nature (WWF), der Zoll und das Bundesfinanzministerium hin. Wer erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro oder sogar eine mehrjährige Haftstrafe.


Vor dem Kauf informieren

Davor schütze auch Unwissenheit nicht, denn es gebe inzwischen ausreichend Möglichkeiten, sich über die Vorschriften zu informieren, sagt WWF-Experte Volker Homes. Grundlage ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das den Handel mit bedrohten Arten regelt und dem Deutschland bereits in den 1970er Jahren beigetreten ist. Danach ist der Handel mit einigen, akut vom Aussterben bedrohten Arten ganz verboten, für andere sind Bescheinigungen nötig.

Zwar wird den meisten Touristen keine Absicht unterstellt, aber sie treiben das illegale Geschäft mit geschützten Arten durch ihre Nachfrage an. Solange sich Menschen präparierte exotische Tiere ins Wohnzimmer stellen oder an Heilkräfte von Arzneien aus bedrohten Tieren glauben, werde es auch den verbotenen Handel geben, sagte Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. In den vergangenen drei Jahren seien in Deutschland 4000 Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen aufgedeckt und 320 000 Produkte sichergestellt worden.

Tierische Souvenirs stehten auf der roten Liste

Tierische Souvenirs wie ausgestopfte Exemplare, Federn, Schildkrötenpanzer, Felle, Schlangenhäute oder Tinkturen aus Bärengalle oder gemahlene Tigerknochen sollten gar nicht gekauft werden, rät der WWF. Händlern auf Märkten, die versichern, ihre Ware sei legal und stamme nicht von geschützten Arten, solle man lieber nicht glauben. Das Argument, das Tier sei ja bereits tot und nicht mehr zu retten, führe in die Irre: Das verkaufte Produkt werde sofort durch ein neues ersetzt. Das gelte auch für lebende Tiere, mit denen Touristen vielleicht Mitleid haben.

Vor allem die Länder Südostasiens, Zentralafrikas oder Süd- und Mittelamerikas gelten nach den Erfahrungen von WWF und Zoll als kritisch. Auf den lokalen Touristenmärkten finde sich dort eine Vielzahl geschützter Arten - von Knochenschnitzereien, über Felle, Muscheln, Schnecken oder Haifisch-Zähne bis Elfenbein, bei Pflanzen vor allem Orchideen und Kakteen.

Der WWF weist in einem Souvenirführer auf Verbote und Einschränkungen hin und empfiehlt Stoff, Keramik oder Glasschmuck als Alternativen. Diese Produkte seien keine Gefahr für bedrohte Arten. Außerdem unterstütze ihr Verkauf lokale Handwerker.

(05.07.11, dpa)
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