Reiserecht
Airline muss im Zweifel Drittmaschine chartern
Festgesetzt am Flughafen - ärgerlich und für keinen schön. Die gute Nachricht: Auch bei unvorhersehbaren Gründen, wie vereiste Tragflächen, muss eine Airline eine weitere Maschine chartern. Versucht sie das nicht, hat der Fluggast Anspruch auf Entschädigung.