Reiserecht
Reiseveranstalter müssen hoheAnzahlungen begründen
Wer einen Urlaub bucht, muss oft noch weit vor Reisebeginn hohe Summe anzahlen. Nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs sind aber nur 20 Prozent Anzahlung berechtigt. Verlangt ein Veranstalter mehr, muss er das nachvollziehbar begründen können.